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Bei dieser Formulierung traut sich ja niemand mehr hier etwas reinzuschreiben. Auch wenn man sich über die Wortwahl ernste Gedanken macht - das ist wohl nur schwer zu toppen.
Jedenfalls wage ich es trotzdem um auch meinem Ärger MIT dem RECHT - Karlsruher Behörden in der badischen HAUPTSTADT Luft zu machen.
Falls es jemandem in den Sinn kommt einen internationalen Führerschein von einer Behörde in oder um Karlsruhe einzufordern, selbst wenn er gewillt ist die Gebühr von 16 Euro zu berappen, sollte er sich genau überlegen, wo sein ERSTER Wohnsitz registriert ist. Da hilft nämlich dann kein Heulen und kein Jammern vor dem pflichtbewussten Beamten, der mit verschränkten Armen und hochgezogenen Augenbrauen vor einem sitzt und schadenfroh über die an ihm vorübergegangene Leistungseinforderung kopfschüttelnd dir klar macht, dass man das auslandsgültige Papier hier nicht sondern nur BEIM ERSTEN, sozusagen den HAUPTwohnsitz zu beantragen hat. Auch wenn dieser am Arsch der Welt liege.
Ich - in diesem Fall - sah mich nicht in der Lage gegen derart schlagende Argumente anzugehen und gab mich GEschlagen. Hinterher fiel mir ein, ob man nicht einfach kurzer Hand seinen NEBENwohnsitz zu seinem HAUPTwohnsitz machen könne, wenigstens für den Zeitraum der Beantragung. Das Amt könnte das selbe sein, mit hoher Wahrscheinlichkeit sicher nicht der selbe Sachbearbeiter und mit noch höherer Wahrscheinlichkeit auch nicht die gleiche Öffnungs- bzw. Sprechzeit für Publikumsverkehr. Aber mit listiger Analyse derselben und taktischem Vorgehen müsste auf diese Art ein Erfolg möglich sein.
Sollte jemandem gleiches wiederfahren sein möge er dies hier niederschreiben.
Nix davor und noch weniger am Hintern!
– Marc 2005-02-18 14:34 UTC