May 2024 
Su Mo Tu We Th Fr Sa 
          1  2  3  4 
 5  6  7  8  9 10 11 
12 13 14 15 16 17 18 
19 20 21 22 23 24 25 
26 27 28 29 30 31 
WG-Mit-Garten RecentChanges Aktuelles TestSeite Index Home

2012-11-23

Neues von der Gebühreneinzugszentrale

Im Januar 2013 kommt die Haushaltsabgabe statt den bisher üblichen Gebühren für Rundfunkgeräte. Das erstaunliche dabei ist, dass eine WG als ein Haushalt zählt. Nach der ersten Ankündigung dieser neuen Abgaberegelung vor einem Jahr oder so (hm, oder so braucht ziemlich viel Spielraum, denn der erste Kommentar dazu auf diesem Wiki datiert vom 2010-06-10) war ich mir nämlich ziemlich sicher, dass da so lange dran rumgebogen wird, bis WGs doch wieder aus dem "Ist ein Haushalt" Raster raus fallen.

Meinen Frust darüber, dass meine Dixie-Idee mit der gemeinsamen Toilettennutzung als Haushalts-Kriterium nicht aufgegriffen wurde, habe ich inzwischen überwunden. Es gibt nämlich da eine nette Broschüre mit dem griffigen Titel Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, die auf http://www.rundfunkbeitrag.de/service/haeufige-fragen.shtml#zutun-befreiung-beantragen herunter geladen werden kann. Ein Teil davon besagt:

Anspruch auf Befreiung habenErforderlicher Nachweis
Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG), die nicht bei den Eltern wohnen aktueller BAföG-Bescheid/Bescheinigung der Behörde über den Leistungsbezug
Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach den §§ 99, 100 Nr. 3 SGB III a. F. (neu: §§ 114, 115 Nr. 2 SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt SGB III a. F. (neu: Dritten Kapitel, Dritter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen aktueller Bewilligungsbescheid/Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Empfänger von Ausbildungsgeld nach nach § 104 ff. SGB III a. F. (neu: § 122 ff. SGB III), die nicht bei den Eltern leben aktueller Bewilligungsbescheid/Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 ff. SGB III a. F. (neu: § 122 ff SGB III)

Soll heissen wir sind auf der Suche nach BAFöG Empfängern. Denen können wir nämlich das Zimmer 17,98 Euro billiger anbieten. Denn wenn er sich bei der GEZ für unsere WG anmeldet, fallen eben diese 17,98 für die Gesamtheit weg. Moment, klassischer Denk- und Rechenfehler, wir anderen bezahlen ja durch den Wegfall der Gebühr nur jeweils 4,50 Euro weniger. Nur das, was wir anderen nicht mehr an die GEZ bezahlen müssen, bezahlen wir als Wohnungszuschuss und gelebte soziale Verantwortung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips an den neuen, und das sind halt nur 13,50 Euro. Und eben auch nur für den ersten. Dessen Nachfolger oder Nachfolgerin bringt uns ja keine Ersparnis. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Er müßte an jeden der 3 anderen wieder vier Euro Fuffzich abdrücken, falls er kein BAFöG bekommt, weil eben das unser finanzieller Nachteil ist, wenn wir ihn bei uns einziehen lassen.

Wenn das nicht geil ist! Ich formuliere das noch mal neu und komprimiert: Ich muss nur einmal einen Studenten mit Bafög-Anspruch finden, und dann muss ich nie mehr GEZ bezahlen! Naja, solange ich eben nicht aus der WG ausziehe.

RolF